Beweissicherung....
...der wichtigste Teil in der Schadenregulierung.
Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden und im Kasko Bereich.
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß die Ihnen zustehende Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
kostenlose Beweissicherung...
Sollten Sie nach einem Unfallereigniss nicht sicher sein ob Sie schuld bekommen oder der unfalllgegner bzw. eine Quote gegeben wird, können wie Ihnen helfen.
Ein Unfallgutachten mit der darin verbundenen Beweissicherung, kann sehr kostspielig werden.
Wie garantieren....
...Ihnen bei Haftpflichtschäden sowie bei unsicherer Schuldfrage eine für Sie kostenlose Beweissicherung.





