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DIN EN ISO/IEC 17024 können Personen zertifiziert werden.

Im gesetzlich nicht geregelten Bereich sind sieben Akkreditierungsstellen tätig. Allerdings stellt die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen durch diese Stellen eine freiwillige Maßnahme dar. Die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle für den nicht gesetzlich geregelten Bereich ist nicht vorgeschrieben. Die Zertifizierungsstelle muss lediglich die Bedingungen der ISO EN 17024 erfüllen.

Die Norm DIN EN ISO/IEC 17024 legt nur allgemeine Anforderung an die Zertifizierungsstellen fest, nicht jedoch Qualitätsstandards für die einzelnen Fachbereiche. So fordert die DIN EN ISO/IEC 17024 zum Beispiel, dass die Ausbildung und Prüfung von Sachverständigen nicht von derselben Institution durchgeführt werden darf.

Die Norm ist in weiten Teilen identisch mit der alten DIN EN 45013, es wurden jedoch einige zusätzliche Anforderungen an das Managementsystem der Personalzertifizierungsstellen geschaffen, was dazu führen soll, die Qualifikation von Zertifizierten Sachverständigen auf höchstem Niveau zu sichern.

Die Zertifizierung wird bei den Sachverständigen zeitlich begrenzt (5 Jahre), nach Einreichung von Tätigkeitsnachweisen erfolgt eine wiederholte Zertifizierung.

Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren. In Deutschland ist der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) die oberste Hierarchiestufe der Zertifizierungsstellen. Der DAR hat seine Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin. In diesem Gremium sind auch Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums und des Deutschen Instituts für Normung DIN vertreten. Das Zertifizierungswesen ist dabei in einen gesetzlich geregelten Bereich und einen gesetzlich nicht geregelten Bereich unterteilt. Im Allgemeinen kann man sagen, dass der gesetzlich geregelte Bereich all das umfasst, was die körperliche Unversehrtheit von Personen oder Vermögenswerten betrifft, zum Beispiel bei Sachverständigen in der Gebäudesicherheit, bei der Arbeitssicherheit, im Eichwesen, bei der Telekommunikation oder im Umweltschutz. Alles übrige ist im gesetzlich nicht geregelten Bereich angesiedelt, beispielsweise Immobilienbewertung, KFZ-Sachverständigenwesen usw.

Auch vor Gericht werden zunehmend Zertifizierte Sachverständige eingesetzt, die gemäß der europäischen und internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind.

Nach deutschem Recht ist zurzeit allerdings die Heranziehung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (siehe unten) in Gerichtsverfahren noch der Regelfall (Österreich: "gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger").

Ob die Zertifizierung von Sachverständigen nach und nach die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in Deutschland aus Gründen des EU- Rechts (nicht zulässige Einschränkung der Berufsausübung für EU-tätige und EU- zugelassene Sachverständige) ersetzen wird, wird zurzeit in deutschen Fachkreisen intensiv diskutiert.

Die besondere Qualifikation der zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass sie sich grundsätzlich einer strengen schriftlichen und mündlichen Prüfung zu unterziehen haben, dass ihre Gutachten einer ständigen Überwachung unterliegen und dass eine RE-Zertifizierung wie schon erwähnt spätestens alle 5 Jahre zu erfolgen hat. Hier können Laien also zu Recht darauf vertrauen, einem Sachverständigen auf höchstem Niveau zu begegnen.

 

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