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Unsere Gutachten über Fahrzeugschäden an...

...LKW, PKW , KRAFTRAD usw.  nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind wichtige Grundlage der Schadensregulierung.
Ab einer Schadenhöhe von ca. 600,- bis 700,-EUR die so genannte “Klein- oder Bagatellschadengrenze“ sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen Gutachter mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten.

Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen für Sie kostenlosen und Qualifizierten Kostenvoranschlag, da hier die Versicherung die Kosten für ein komplettes Gutachten nicht übernimmt.

Die Schadenbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort, oder am Standpunkt des Fahrzeuges durch uns.

 

Was schließt unser Gutachten ein?

Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges. Desweiteren ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Fals erforderlich wird Restwert und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.

 

Dieser Hinweis ist sehr wichtig !

Lassen Sie sich nicht auf eine Schadenregulierung durch den Versicherer direkt ein. Insbesondere bei Kfz Gutachten für Haftpflichtschäden möchten Versicherer eigene Sachverständige zu Ihnen leiten. Das ist erfahrungsgemäß sehr nachteilig für Sie als geschädigter, da viele der Ihnen zustehenden Ansprüche nicht berücksichtigt werden.
SIe haben das Recht ( § 249 BGB) einen freien Kfz Sachverständigen Gutachter Ihrer Wahl mit der Begutachtung des entstandennen Fahrzeugschadens zu beauftragen.

 

Wir können Ihnen helfen.

Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen die problematik und koordinieren einen schnellst möglichen Schadensregulierung.
 

Telefon Kontakt zum Gutachter 030/ 657 987 10
0163 / 796 25 75
  
 

 

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